Sachsen hilft sofort – Darlehen für Einzelunternehmer

»Sachsen hilft sofort«: Mit diesem Soforthilfe-Darlehen werden Einzelunternehmer (Solo-Selbstständige), Kleinstunternehmer und Freiberufler unterstützt, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.

Die Antragsstellung kann ab Montag, 23. März 2020, bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) erfolgen.

Informationen laut der Website www.dresden.de (*):

Zuwendungsempfänger:

  • Zuwendungsempfänger sind Solo-Selbstständige sowie Unternehmen mit zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt. Dazu zählen insbesondere das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie wirtschaftliche tätige Angehörige der Freien Berufe.
  • Voraussetzungen:
    • Jahresumsatz per 31.12.2019 maximal 1 Mio. Euro
    • Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
    • Unternehmen war per 31.12.2019 wirtschaftlich gesund
    • Prognose für einen Umsatzrückgang beträgt mindestens 20 % für das laufende Geschäftsjahr auf Grund der Auswirkungen der Coronakrise

Geplante Konditionen:

  • Darlehenshöhe mind. 5.000 € bis max. 50.000 € (in Einzelfälle bis 100.000 €)
  • zinslos
  • Laufzeit 10 Jahre, davon bis zu 3 tilgungsfreie Jahre möglich

Antrags- und Bewilligungsstelle:

  • Sächsische Aufbaubank (SAB)

Weitere Informationen auf der Website vom Freistaat Sachsen.

( * für diese Angaben übernehmen wir keine Haftung)


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