»Sachsen hilft sofort«: Mit diesem Soforthilfe-Darlehen werden Einzelunternehmer (Solo-Selbstständige), Kleinstunternehmer und Freiberufler unterstützt, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.
Die Antragsstellung kann ab Montag, 23. März 2020, bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) erfolgen.
Informationen laut der Website www.dresden.de (*):
Zuwendungsempfänger:
- Zuwendungsempfänger sind Solo-Selbstständige sowie Unternehmen mit zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt. Dazu zählen insbesondere das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie wirtschaftliche tätige Angehörige der Freien Berufe.
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Voraussetzungen:
- Jahresumsatz per 31.12.2019 maximal 1 Mio. Euro
- Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
- Unternehmen war per 31.12.2019 wirtschaftlich gesund
- Prognose für einen Umsatzrückgang beträgt mindestens 20 % für das laufende Geschäftsjahr auf Grund der Auswirkungen der Coronakrise
Geplante Konditionen:
- Darlehenshöhe mind. 5.000 € bis max. 50.000 € (in Einzelfälle bis 100.000 €)
- zinslos
- Laufzeit 10 Jahre, davon bis zu 3 tilgungsfreie Jahre möglich
Antrags- und Bewilligungsstelle:
- Sächsische Aufbaubank (SAB)
Weitere Informationen auf der Website vom Freistaat Sachsen.
( * für diese Angaben übernehmen wir keine Haftung)


